Seit 1. Januar 2006 gilt für eine EU-Standard-Überweisung eine Höchstgrenze von 50.000 Euro. Bis zu diesem Betrag kosten Überweisungen innerhalb Europas nicht mehr als vergleichbare Zahlungen im Inland.
Notwendige Angaben
Das Formular für die EU-Standard-Überweisung orientiert sich an normalen Überweisungen. Bitte machen Sie immer folgende Angaben:
• Name und Vorname sowie Firma des Empfängers,
• IBAN und BIC des Empfängers,
• Euro als Währung,
• optional: Angabe eines Verwendungszweckes,
• Ihren Namen und Vornamen sowie Ihre Firma,
• Ihre IBAN (bekommen Sie von Ihrer Bank).
Sie tragen als Überweisender die Kosten bei Ihrem Kreditinstitut und der Empfänger die übrigen Entgelte und Auslagen.
Meldepflicht ab 12.500 Euro
Grenzüberschreitende EU-Standard-Überweisungen zwischen 12.500 und 50.000 Euro müssen Sie der Deutschen Bundesbank melden. Nutzen Sie dazu "Anlage Z4 zur AWV".
Für alle Zahlungen,
• die die genannten Kriterien nicht erfüllen,
• die höher sind als 50.000 Euro,
• die in Länder außerhalb der EU gehen,
• für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,
verwenden Sie bitte den Zahlungsauftrag im Außenwirtschafts-Verkehr (Formular Z1).
Für diese Länder gilt die Verordnung
Die Verordnung gilt innerhalb der Europäischen Union (EU) und den derzeit drei Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich der Übersee-Departements Guadeloupe, Martinique, Réunion und Französisch-Guayana), Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Island (EWR), Lettland, Liechtenstein (EWR), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR), Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich der Kanarischen Inseln), Tschechien, Ungarn, Zypern.
Ihr Berater gibt Ihnen gerne weitere Informationen