Die Vertreterversammlung der VR-Bank Bad Hersfeld-Rotenburg eG, Dudenstraße 8, 36251 Bad Hersfeld, hat am 5. Juli 2011 eine Satzungsänderung beschlossen.
§ 10 Abs. 2 Satz 1 der Satzung lautet ab sofort wie folgt: „Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich."
Die Änderung war erforderlich, damit das Geschäftsguthaben unserer Mitglieder weiterhin als Eigenkapital gegenüber der Bankenaufsicht anerkannt wird.
Diese Formulierung schafft die Möglichkeit für die Genossenschaft, die Rückzahlung zu verweigern. Durch die Mitwirkung des Aufsichtsrates ist gewährleistet, dass die Rückzahlung der Geschäftsguthaben nicht missbräuchlich verweigert wird.
Durch diese Regelung ist die neue Richtlinie der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (gemäß „Basel III") bezüglich der Definition des „harten Kernkapitals" für Geschäftsguthaben von Genossenschaftsbanken umgesetzt.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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