Der Vorstand...

... leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung und vertritt die Genossenschaft nach außen. Ziel seiner Tätigkeit ist die Marktstellung der Bank planmäßig zu festigen und auszubauen sowie die Rentabilität der Bank auf Dauer zu sichern. Er stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht auf und entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern und Geschäftsanteilen

Der Aufsichtsrat ...

... wird von der Vertreterversammlung gewählt, beruft die Mitglieder des Vorstandes und bildet aus seiner Mitte notwendige Ausschüsse.

Die Vertreterversammlung...

... (lt. Satzung für je 100 Mitglieder ein Vertreter) beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung bezeichneten Angelegenheiten, z. B. Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresüberschusses, Höhe der Dividende und Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Die Mitglieder

Unsere Kunden werden Mitglieder der Genossenschaft und zeichnen Anteile mit Dividendenberechtigung. Sie wählen aus ihrer Mitte die Vertreter. Mitgliedern werden zudem einige Vergünstigungen und Vorteile durch die Genossenschaft eingeräumt, u.a. exklusive Informationsveranstaltungen und günstigere Konditionen bei R+V-Versicherungen.

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