Die VR-Bank Bad Hersfeld-Rotenburg eG wird in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft geführt. Näheres erfahren Sie aus unserer Satzung.
Der Vorstand...
... leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung und vertritt die Genossenschaft nach außen. Ziel seiner Tätigkeit ist die Marktstellung der Bank planmäßig zu festigen und auszubauen sowie die Rentabilität der Bank auf Dauer zu sichern. Er stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht auf und entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern und Geschäftsanteilen
... (lt. Satzung für je 100 Mitglieder ein Vertreter) beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung bezeichneten Angelegenheiten, z. B. Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresüberschusses, Höhe der Dividende und Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Unsere Kunden werden Mitglieder der Genossenschaft und zeichnen Anteile mit Dividendenberechtigung. Sie wählen aus ihrer Mitte die Vertreter. Mitgliedern werden zudem einige Vergünstigungen und Vorteile durch die Genossenschaft eingeräumt, u.a. exklusive Informationsveranstaltungen und günstigere Konditionen bei R+V-Versicherungen.